5. April 2011 Matthias Bärwolff

Mit sozialem Netz nachhaltig in ein straffreies Leben führen - Linksfraktion bringt Änderungsgesetz für den Jugendstrafvollzug in den Landtag ein

„Mit unserem Änderungsgesetz wollen wir der Resozialisierung im Jugendstrafvollzug noch viel mehr Raum geben, in Thüringen betrifft das immerhin 205 Jugendliche“, so MdL Matthias Bärwolff, Mitglied im Landesjugendhilfeausschusses, im Pressegespräch zum Gesetzentwurf, der jetzt im April-Plenum zur ersten Beratung ansteht.

DIE LINKE will mit ihrer Initiative umfassende Änderungen am derzeitigen Jugendstrafvollzugsgesetz des Freistaates durchsetzen. Dieses wurde Ende 2007 erlassen, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Ländern den Auftrag erteilt hatte, den Jugendstrafvollzug auf eine eigenständige, vom Erwachsenenvollzug entkoppelte, gesetzliche Grundlage zu stellen. Insbesondere hob das Gericht hervor, dass der Jugendstrafvollzug kein ‚kleiner Erwachsenenvollzug’ sei und auf Wiedereingliederung gerichtete Maßnahmen von hohem Stellenwert sind. Dennoch verabschiedete der Thüringer Landtag vor dreieinhalb Jahren mit seiner damaligen absoluten CDU-Mehrheit einen sehr restriktiven Gesetzestext.

Als Alternative zum seit 1. Januar 2008 gültigen Gesetz hatte DIE LINKE seinerzeit einen eigenen Entwurf eingereicht, dessen Inhalte jedoch kaum aufgegriffen wurden. Ralf Hauboldt, justizpolitischer Sprecher der Linksfraktion, erläuterte: „Eine ausführliche Evaluation der derzeitigen gesetzlichen Regelungen liegt seitens der Landesregierung noch immer nicht vor. Lediglich durch zahlreiche parlamentarische Anfragen können wir uns ein ungefähres Bild von der Lage machen. Die Antworten des Justizministeriums haben uns veranlasst, durch Einreichung unseres Antrages wieder Schwung in die Debatte um den Jugendstraffvollzug zu bringen.“ So greife die Gesetzesinitiative viele Vorschläge auf, welche bereits damals von der LINKEN als Forderungen erhoben wurden. „Die Anhörung von Fachleuten im Ausschuss war eindeutig positiv in unserem Sinne. Beispielsweise haben Prof. Dr. Will und Prof. Dr. Ludwig von der FH Jena etliche unserer Ansätze befürwortet“, erinnerte Bärwolff.
So sei die Ausgestaltung des offenen Vollzuges als Regelvollzug begrüßt worden. Allerdings sind hier derzeit lediglich 13 Plätze vorgesehen, von denen auch nur drei belegt sind. „Mit unserem Konzept gehen wir da vollkommen anders heran. Wir wollen die Bevölkerung nicht durch rigoroses Wegsperren der Jugendlichen für drei oder fünf Jahre schützen, sondern diese nachhaltig zu einem straffreien Leben führen und in ein soziales Netz der Hilfe und Unterstützung einführen. Dazu gehört eben auch ein Wegkommen vom klischeehaften Knast-Alltag oder populistischen Boot-Camp-Forderungen“, führte Matthias Bärwolff weiter aus.

Ralf Hauboldt sprach zu den Regelungsmaterien: „Zunächst werden eine ganze Reihe von Zwangsmaßnahmen aus dem Gesetz heraus genommen, wie es auch internationale Standards fordern. Das sind vor allem ein Verbot des Schusswaffeneinsatzes und des Einzelarrestes sowie bestimmter Fesselmaßnahmen.“ Außerdem will DIE LINKE das Rechtsschutzsystem effektiver gestalteten, indem eine unabhängige Vertrauensperson als Ansprechpartner für Beschwerden zur Verfügung steht. Frühzeitige Kooperationen mit sozialen Trägern, wie etwa Arbeitsamt, Jobcenter und Sozialamt, gelte es gesetzlich festzuschreiben. Darüber hinaus sollen Wohngruppen auf maximal acht Personen beschränkt werden, um eine intensivere Einzelbetreuung zu gewährleisten, die gerade bei problembehafteten Biografien von Nöten ist. „Das ist auch im Interesse des Personals, das häufig total unterbesetzt ist“, betonte der Justizpolitiker.

Die Linksfraktion will im Gesetz außerdem regeln: Ausbau der Mitwirkungsmöglichkeiten an der Gestaltung des Vollzugsalltags; Einführung eines effektiven Rechtsschutzsystems unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und Kompetenzen der jungen Gefangenen; Vorrang von nichtrepressiven bzw. konsensualen und internen Konfliktregelungen vor der Verhängung repressiver Maßnahmen (deren Maßnahmenkatalog reduziert wird); Ausbau der wissenschaftlichen Evaluation (kriminologische Begleitforschung) sowie Einführung eines Strafvollzugsbeauftragten als Ombudsmann für die Überprüfung der Einhaltung von Rechten und Standards.