24. April 2011 Matthias Bärwolff

Bildungspaket ist bürokratisch und genauso ausgrenzend wie alle Hartz-IV-Gesetze

Angesichts der Forderung der Bundesarbeitsministerin nach mehr Initiative von Verwaltung und betroffenen Eltern beim Bildungspaket kritisiert der kinderpolitische Sprecher Matthias Bärwolff: „Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets ist genauso ein Desaster, wie sein Zustandekommen!“ Der Abgeordnete der Linksfraktion kündigt einen Gesetzentwurf für die nächste Landtagssitzung an.

„Dieses Bildungspaket ist Ergebnis eines unwürdigen Geschachers, es ist bürokratisch und genauso ausgrenzend wie alle Hartz-IV-Gesetze!“, erklärt der Abgeordnete. „’Grundrechte auf Bezugsschein’, wie sie mit den Anträgen ja gestellt werden, können nicht das letzte Wort in der Debatte um Teilhabe und Kinderarmut sein. Es ist demütigend, wenn Betroffene ihr verfassungsgerichtlich festgestelltes Recht auf gleichwertige Bildungs- und Teilhabechancen bei den Jobcentern beantragen müssen“, protestiert der LINKE-Kinderpolitiker.

Auch für die Kommunen sei die Situation unbefriedigend, „denn wer die tatsächlich entstehenden Kosten trägt, ist ungewiss und unklar ebenso, wofür die Kommunen die finanziellen Entlastungen einsetzen sollen“, sagt Bärwolff und verweist darauf, dass es bei den Mitteln für Mittagessen und Schulsozialarbeiter keinerlei Zweckbindung gebe. Diese unverbindliche Empfehlung müsse misstrauisch machen, denn wer könne schon sagen, wie lange die Kommunen die Schulsozialarbeiter, die jetzt durch die Entlastung bei den Kosten der Unterkunft eingestellt werden, bezahlen können.

Auch beim gemeinsamen Mittagessen führe das Gesetz zu Verschlechterungen. Es verlange von den Hartz-IV-Empfängern einen Eigenanteil von einem Euro, obwohl es in einer Vielzahl von Kommunen ein gänzlich kostenloses Mittagessen gebe. „Die zuständigen Jobcenter ziehen dann die im Regelsatz für Essen enthaltenen 20 Euro wieder ab, faktisch bedeutet dies eine Verschlechterung für die Betroffenen“, kritisiert der Abgeordnete und betont: „Wir brauchen andere Mittel und Wege, um das Grundrecht der Kinder auf Teilhabe zu gewährleisten. Mit zehn Euro im Monat für Vereine ist es jedenfalls nicht getan.“ Aber auch die Kommunen brauchen Handlungssicherheit, sie müssen wissen, welches Geld sie fest einplanen können. „Wir werden dem Landtag in der Mai-Sitzung einen Gesetzentwurf vorlegen, der den Betroffenen Klarheit bringt, eine Zweckbindung für die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket enthält, den Kommunen Rechtssicherheit gibt und der Schulsozialarbeit in Thüringen eine Perspektive“, so Bärwolff abschließend.