André Blechschmidt, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE
im Thüringer Landtag, kritisiert scharf, dass das vom Ältestenrat in Auftrag
gegebene Gutachten der Landtagsverwaltung zu Fragen der Immunität von
Abgeordnetenbüros „tendenziös missdeutet und instrumentalisiert wird“.
Bei der MDR-Meldung, wonach der Einsatz der Polizei im Erfurter Wahlkreisbüro von
Abgeordneten der LINKEN korrekt gewesen sein soll, handelt es sich um eine „grob
fahrlässige Verdrehung der Tatsachen, die jede journalistische Sorgfalt vermissen
lässt“, betont Blechschmidt.
„Falsch ist“, so der Abgeordnete, „dass DIE LINKE den Polizeieinsatz gegen die
Landtagsabgeordneten klären lassen wollte. Richtig ist hingegen, dass die
Fragestellung zum Gutachten die Immunität des Wahlkreisbüros als Arbeitsort von
Abgeordneten zum Schwerpunkt hatte. Hier bestätigt das Gutachten ausdrücklich:
„…dass Durchsuchungen der Büroräume im Wahlkreis, der sonstigen Geschäfts- und
Wohnräume sowie des Fahrzeugs ebenfalls vom Schutzbereich des Immunitätsrechts
umfasst sind“.
„Falsch ist auch, dass sich der Justizausschuss mit dem Gutachten in seiner nächsten
Sitzung am kommenden Freitag inhaltlich auseinandersetzen will. Richtig ist hingegen,
dass erst der Ältestenrat und anschließend voraussichtlich in der Mai-Sitzung der
Justizausschuss die Problematik des Gutachtens auf der Tagesordnung haben wird.“
Blechschmidt zeigt sich auch darüber entsetzt, dass das interne Gutachten des
Landtages, das zurzeit nicht einmal den Mitgliedern des Ältestenrates als
Auftraggebern der Studie vorliegt (es ist nur den Mitgliedern des Justizausschusses in
verschlossenem Umschlag zugegangen) schon als Rundfunkmeldung kursiert. „Bei
einem solchen Vorgang werden die Immunitätsrechte der Abgeordneten ignoriert. Es findet eine unzulässige öffentliche Vorverurteilung statt.“